UNSERE KINDERSCHUTZRICHTLINIE      

Stand: 03/2024

  1. EINLEITUNG

Mit der vorliegenden Kinderschutzrichtlinie (KSR) verpflichtet sich der VEREIN SCIENCE CENTER-NETZWERK (SCN) die internationalen Standards zum Kinderschutz einzuhalten, um das Gewaltrisiko für Kinder und Jugendliche in ihrem Umfeld zu verringern. Die Kinderschutzrichtlinie soll auch das Bewusstsein der SCN-Mitarbeitenden stärken.

  1. ZWECK UND REICHWEITE DER KSR

Kinder und Jugendliche

Diese Kinderschutzrichtlinie wurde primär entwickelt, um sicherzustellen, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen während deren Teilnahme an Aktivitäten, Projekten und Programmen von SCN geachtet werden und sie vor Gewalt geschützt sind.

Mitarbeitende (interne wie externe)

Die vorliegenden Standards dienen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen. Sie sollen einerseits Mitarbeitende sensibilisieren und andererseits Orientierung im Verdachtsfall geben. Weiters dienen sie dem Schutz der Mitarbeitenden sowie der externen Fachkräfte/Partner:innen, die im Auftrag von SCN tätig sind. Im Falle eines Verdachts soll ein faires Verfahren zur Abklärung gewährleistet werden. Bei Entkräftung des Verdachts werden klärende Gespräche mit allen involvierten Personen geführt.

  1. RECHTLICHER RAHMEN

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen, einschließlich ihres Schutzes vor jeglicher Form von Gewalt sind auf globaler, nationaler und regionaler Ebene in (verschiedenen) Konventionen und Gesetzen verankert, insbesondere durch Gesetze zum Kinder- und Jugendgewaltschutz.

Die UN-Kinderrechtskonvention, sowie die drei Zusatzprotokolle bilden den übergeordneten Bezugsrahmen. Ihre vier Grundprinzipien sind selbstverständlicher Teil unserer Haltung:

  • das Recht auf Gleichbehandlung
  • der Vorrang des Kindeswohls
  • das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung
  • die Achtung vor der Meinung des Kindes
  1. GEWALTVERBOT UND KINDERSCHUTZ

In Österreich ist seit 1989 der Einsatz jeglicher Form von Gewalt gegen Kinder als Erziehungsmittel in der Familie, in Schulen und Einrichtungen verboten. Auch wenn gewaltsame Übergriffe vielfach zwischen Privatpersonen erfolgen, trifft den Staat eine Schutzpflicht, diese zu verhindern bzw. Kinder vor weiteren Übergriffen zu schützen, diese aufzuklären und Täter zur Verantwortung zu ziehen.

Der Kinderschutz zielt darauf ab, ein schützendes und stärkendes Lebensumfeld für Kinder zu schaffen, zur Gewährleistung der Kinderrechte auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung. Diese Aufgabe setzt voraus, dass verschiedene Akteure zusammenarbeiten, nämlich Familie, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Schule, Freizeiteinrichtungen, Jugendarbeit und Polizei. Gesetzliche Mitteilungspflichten bzw. behördliche Anzeigepflichten bei begründetem Verdacht auf Kindeswohlgefährdungen sollen ein Zusammenwirken dieser Stellen sicherstellen.

  1. PRÄVENTIVE MASSNAHMEN

Die Kernelemente der Präventionsmaßnahmen bestehen aus:

  • Verhaltenskodex
  • Standards für die Personal- und Partnerauswahl
  • Sensibilisierung
  • Standards für Kommunikation und Datenschutz
  • Benennung einer Kinderschutzbeauftragten KSB
  • Transparentes Fallmanagement

5.1. Verhaltenskodex

Alle Personen, die für SCN tätig sind, bekennen sich zu dieser Kinderschutzrichtlinie und ihren Maßnahmen. Damit soll ein professioneller und persönlicher Schutzstandard gewährleistet sein. Sie unterzeichnen den Verhaltenskodex zum Kinderschutz und verpflichten sich somit, aktiv zu einem geschützten Umfeld für Kinder und Jugendliche beizutragen. Dies betrifft angestellte Mitarbeitende und freie Dienstnehmer:innen. Jede:r Mitarbeitende ist dafür verantwortlich, den Verhaltenskodex zu beachten, bekannt zu machen und zu verbreiten.

5.2. Standards für Personal- und Partnerauswahl

Bei der Aufnahme von Mitarbeiter:innen wird die Haltung zu Gewalt an Kindern/Jugendlichen thematisiert. Die Identifikation mit der KSR sowie die Unterschrift des Verhaltenskodex sind Voraussetzung für eine Einstellung bei SCN. Kooperationspartner müssen sich ebenfalls schriftlich verpflichten, die Kinderschutzrichtlinie von SCN einzuhalten.

5.3. Sensibilisierung

SCN trägt dafür Sorge, dass alle Mitarbeiter:innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, Basiskenntnisse über Gewaltprävention und gewaltfreien Umgang, inklusive sexualisierte Gewalt und Erkennen von Signalen haben.

5.4. Standards für die Kommunikation mit Medien

Der Fachbereich Kommunikation von SCN achtet auf die Richtlinien der Kinderschutzrichtlinie und die Standards der Kinderrechtskonvention. Bei der Herstellung und Verbreitung medialer Inhalte wird die Würde der Kinder/Jugendlichen gewahrt und ihre Identität geschützt. Die Mitarbeiter:innen machen Medienvertreter:innen und Journalist:innen auf die Rahmenbedingungen der Berichterstattung, inklusive Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Kinder/Jugendliche aufmerksam.

SCN verpflichtet sich zu einem sorgfältigen Umgang bei der Aufnahme und bei der Veröffentlichung von Fotos und Bewegtbildern von Kindern und Jugendlichen. Für beides müssen Kinder und Jugendliche aktiv zustimmen. Solange sie noch minderjährig sind bedarf es dazu der Zustimmung der Eltern bzw. Obsorgeberechtigten.

5.5. SCN Kinderschutzbeauftragte (KSB)

Die Kinderschutzbeauftragte des Vereins ScienceCenter-Netzwerk ist:

Bernadette Staska

Tel: +43 676 897578-323

Email: staska@science-center-net.at

Ihre zentrale Aufgaben sind:

  • Ansprechperson bei Verdachtsfällen
  • Schnittstelle im Krisenmanagement
  • Begleitung und Sicherstellung der Umsetzung der KSR

5.6. Transparentes Fallmanagement

Sollte ein Verdachtsfall bei SCN bekannt werden, wird folgenderweise vorgegangen:

  • Meldung an die KSB mittels Meldeformular
  • Prüfung und Abklärung des Verdachts durch die KSB gemeinsam mit der Geschäftsführung
  • SCN geht jedem gemeldeten Verdachtsfall nach.

Für die professionelle Abwicklung wurden entsprechende Leitlinien für den Krisenfall entwickelt.

  1. DOKUMENTATION UND WEITERENTWICKLUNG

SCN überprüft die Umsetzung seiner Kinderschutzrichtlinie regelmäßig. Dies geschieht beispielsweise durch folgende Maßnahmen:

  • Die KSB berichtet bei Bedarf umgehend an die Geschäftsführung
  • Jeder einzelne (Verdachts-)Fall wird abschließend dokumentiert und gemäß den Datenschutzbestimmungen abgelegt.
  • Vorfälle und Beschwerden werden nicht nur professionell gehandhabt, sie dienen auch dem internen Lernprozess.
  • Falls erforderlich, werden unsere Kinderschutzstandards oder das Meldeverfahren entsprechend angepasst.
  • Die Dokumentation obliegt der Verantwortung der KSB.